Eine logopädische Therapie wird ärztlich verordnet. Ein Rezept erhalten Sie bei Bedarf von Ihrem Kinderarzt, HNO-Arzt, Hausarzt, Allgemeinarzt, Phoniater, Neurologen, Zahnarzt oder Kieferorthopäden.

Wie erhalte ich eine logopädische Behandlung?

Falls Sie bei sich, Ihren Kindern oder Angehörigen sprachliche Schwierigkeiten bemerken, wenden sie sich bitte an Ihren Arzt. Ihr Kinderarzt, HNO-Arzt, Hausarzt, Allgemeinarzt, Phoniater, Neurologe, Zahnarzt oder Kieferorthopäde oder auch ein anderer Facharzt verordnet logopädische Therapie per Rezept (Heilmittelverordnung).

Lassen Sie sich die Heilmittelverordnung bitte erst kurz vor der ersten Therapiestunde von Ihrem Arzt ausstellen, da der Behandlungsbeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellung der Verordnung erfolgen muss.

Wer bezahlt die Behandlung?

Die Behandlungkosten werden in der Regel von den gesetzlichen und privaten Kassen übernommen.

Im Zuge der Gesundheitsreform haben sich die Zuzahlungen zum 1.1.2004 geändert:

Nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen leisten einen Eigenanteil, soweit keine gültige Befreiungsbescheinigung vorliegt.

  • Für Heilmittel beträgt die Zuzahlung 10% des Rezeptwertes + 10 Euro pro Rezept.
  • Zuzahlungen müssen nur bis zur Belastungsgrenze entrichtet werden. Diese liegen bei 2% des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken: 1%. Sammeln sie deshalb Ihre Zuzahlungsbelege!
  • Befreiungsbescheinigungen gelten nur, wenn sie nach dem 1.1.2004 ausgestellt sind.
  • Zuzahlungen werden auch für Hausbesuche und Entfernungspauschalen erhoben.
  • Die Zuzahlung erhöht nicht den Rezeptwert sondern wird uns von der Krankenkasse in der Kostenerstattung abgezogen.

Für Behandlungen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, können Sie gerne ein Selbstzahlerangebot in Anspruch nehmen.

Was passiert bei einer logopädischen Behandlung?

Diagnostik

  • Erstgespräch mit Fragen zur Problematik
  • Durchführung spezieller Testverfahren zur objektiven Einschätzung der Schwierigkeiten
  • Erstellung des logopädischen Befundes

Beratung

  • Individuelle Hilfestellungen zu der betreffenden Störung
  • Informationen zum Störungsbild, Behandlungsmöglichkeiten

Therapie

  • Individuelle Therapieplanung und -durchführung
  • Durchführung der Behandlung nach neuesten wissenschaftlichen Standards.
  • Falls erforderlich wird die logopädische Therapie durch Maßnahmen anderer Fachdisziplinen ergänzt

Außerdem bieten wir Ihnen…

  • Ausführliche Eingangs- und Verlaufsdiagnostik durch standardisierte Testverfahren
  • Einzeltherapie
  • Evtl. Gruppentherapie (falls gewünscht und organisatorisch möglich)
  • Eltern- und Angehörigenberatung
  • Ausführliche Anleitungen zum häuslichen Üben
  • Hausbesuche auf Verordnung (für Patienten die aus medizinischen Gründen nicht in die Praxis kommen können)